Erste Hilfe am Arbeitsplatz – Was Sie wissen müssen

01. 02 2025

Erste Hilfe am Arbeitsplatz ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitsschutzes in jedem Betrieb. Gemäss Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass im Notfall schnelle und effektive Erste Hilfe geleistet werden kann. Dieser Blogbeitrag gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen und bewährten Praktiken, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Erste Hilfe am Arbeitsplatz

Grundlagen der Ersten Hilfe im Betrieb

Erste Hilfe umfasst Massnahmen zur Rettung von Leben und zur Linderung von Leiden bis zum Eintreffen professioneller Hilfe. Diese Massnahmen gelten auch für Arbeitsplätze und müssen entsprechend den Betriebsgefahren, der Grösse und der örtlichen Lage des Unternehmens organisiert werden.

 

Wichtige Anforderungen:

  • Zugang zu Erste-Hilfe-Mitteln: Die Ausstattung muss gut erreichbar sein und an strategisch sinnvollen Orten im Betrieb aufbewahrt werden.
  • Sanitätsräume: In Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sollten geeignete Sanitätsräume vorhanden sein, die mit einer Trage zugänglich sind.
  • Kennzeichnung: Alle Erste-Hilfe-Räume und -Materialstellen müssen gut sichtbar und international verständlich (weisses Kreuz auf grünem Grund) gekennzeichnet sein.

 

Das Erste-Hilfe-Konzept

Ein durchdachtes Erste-Hilfe-Konzept ist das Rückgrat der betrieblichen Notfallversorgung. Es berücksichtigt die spezifischen Betriebsrisiken, definiert klare Verantwortlichkeiten und legt fest, wie Erste Hilfe organisiert wird. Die zentralen Elemente sind:

 

Ausbildung und Einsatz von Ersthelfer:innen:

  • Anzahl und Qualifikation der Ersthelfer:innen richten sich nach der Mitarbeiteranzahl und den Betriebsgefahren.
  • Regelmässige Schulungen und Auffrischungskurse sind unerlässlich.

 

Notfallplanung:

  • Eine funktionierende Rettungskette muss sichergestellt sein, auch ausserhalb der regulären Arbeitszeiten.
  • Notrufe sollten mit internen oder externen Einsatzzentralen verbunden werden können.

 

Ausstattung:

  • Erste-Hilfe-Materialien wie Verbandskästen oder Notfallrucksäcke müssen vorhanden und regelmässig überprüft werden.
  • Für spezielle Gefahren (z. B. Chemikalien oder Elektrizität) können zusätzliche Ausrüstungen erforderlich sein.

 

Empfehlungen zur Ausstattung und Organisation

Die Anzahl der Ersthelfer:innen und Erste-Hilfe-Materialstellen sollte sich nach der Betriebsgrösse richten. Eine allgemeine Richtlinie finden Sie in der folgenden Tabelle:

 

Anzahl Mitarbeitende Ersthelfer:innen Materialstellen
1–10 1–2 1
50 6 mehrere
100 8 mehrere
250 und mehr 10 gemäss Konzept

 

Besondere Anforderungen für gefährdete Arbeitsbereiche

In gefährdeten Arbeitsbereichen gelten besondere Anforderungen an die Erste Hilfe, um den spezifischen Risiken und Gefahren gerecht zu werden. Solche Arbeitsbereiche umfassen beispielsweise Baustellen, chemische Labore, Industrieanlagen, Kraftwerke oder auch landwirtschaftliche Betriebe. Hier sind die wichtigsten Anforderungen:

 

Spezielle Erste-Hilfe-Ausstattung (evtl. ein Bild aus dem Web)

  • Erweiterte Erste-Hilfe-Sets: Neben Standardinhalten sind zusätzliche Materialien erforderlich, wie z. B.:
    o Augenspülflaschen für chemische Unfälle
    o Brandschutzdecken bei Brandrisiken
    o Verbandsmaterialien für großflächige Verletzungen
    o Rettungshilfsmittel wie Tragen, Bergetücher etc.
  • Atemschutzgeräte: In Bereichen mit giftigen Gasen oder Partikeln sollten entsprechende Schutzmasken verfügbar sein.

 

Schulung und Qualifikation der Ersthelfer

  • Zusatzqualifikationen: Ersthelfer sollten spezielle Schulungen erhalten, z. B. zur Versorgung von Verbrennungen, Verätzungen oder Stromunfällen.
  • Regelmässige Fortbildungen: Diese gewährleisten, dass Ersthelfer auf dem neuesten Stand sind.
  • Rettungsspezifisches Wissen: In Bereichen wie Höhenarbeiten ist die Schulung in Höhenrettung essenziell.

 

Organisation und Notfallplanung

  • Erreichbarkeit von Ersthelfern: Es sollte immer ein geschulter Ersthelfer in der Nähe sein, insbesondere in Schichtbetrieben.
  • Notfallpläne: Für den Fall eines Unfalls müssen klare Notfallpläne vorhanden sein, die alle Beschäftigten kennen.
  • Schnelle Rettungswege: Rettungswege und Fluchtpläne müssen eindeutig und ungehindert nutzbar sein.

 

 

Besondere Anforderungen in spezifischen Bereichen Baustellen:

  • Schutz vor Absturzverletzungen.
  • Mobile Erste-Hilfe-Stationen bei wechselnden Einsatzorten.

 

 

Chemische Industrie:

  • Sofortmassnahmen bei Verätzungen oder Inhalation von Chemikalien.
  • Vorrichtungen wie Notduschen und Augenspülstationen.

 

 

Elektrizitätsarbeiten:

  • Massnahmen gegen Stromschläge und Verbrennungen.
  • Isoliermaterialien für Rettungseinsätze.

 

 

Landwirtschaft:

  • Umgang mit Unfällen durch Maschinen (z. B. Quetschungen).
  • Versorgung von Verletzungen durch Tiere oder Pestizide.

 

Unfallnachbereitung

  • Unfallberichte: Jeder Unfall sollte dokumentiert und ausgewertet werden.
  • Psychologische Unterstützung: Für Betroffene und Helfer kann nach schweren Unfällen psychologische Hilfe erforderlich sein.

 

 

Regelmässige Schulung und Information

Damit alle Mitarbeitenden im Ernstfall wissen, was zu tun ist, sollte das Erste-Hilfe-Konzept regelmässig vorgestellt werden. Notfallanweisungen müssen leicht verständlich und – falls erforderlich – mehrsprachig sein. Eine gute Orientierung sorgt dafür, dass im Notfall jeder Handgriff sitzt.

 

Fazit

Erste Hilfe am Arbeitsplatz rettet Leben und ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Arbeitgeber tragen die Verantwortung, ein umfassendes Erste-Hilfe-Konzept zu entwickeln, das den individuellen Bedürfnissen ihres Betriebs entspricht. Von der Bereitstellung der richtigen Ausstattung bis hin zur Schulung der Mitarbeitenden – ein gut organisierter Notfallplan sorgt für Sicherheit und Vertrauen im Unternehmen.

Das könnte Sie auch interessieren